Abschnitt 3 LMÜGDBZARdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
- Redaktionelle Abkürzung
- LMÜGDBZARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78560
Dieser Gem. RdErl. tritt am 24.10.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)
An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
das Niedersächsische Landesgesundheitsamt