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  • ab 24.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LMÜGDBZARdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Dieser Gem. RdErl. tritt am 24.10.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
das Niedersächsische Landesgesundheitsamt