Onlinewache-RdErl,NI - Onlinewache-Runderlass

Internet der Polizei des Landes Niedersachsen;
Onlinewache

Bibliographie

Titel
Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
Redaktionelle Abkürzung
Onlinewache-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

RdErl. d. MI v. 01.06.2024 - 21.25-02830/1-2.1 -

Vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)

- VORIS 21021 -

Bezug: RdErl. v. 17.08.2020 (Nds. MBl. S. 912)
- VORIS 21021 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Vorgangsarten2
Bearbeitung der Vorgänge3
Rechtliche Hinweise4
Evaluation5
Schlussbestimmungen6

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)

Abschnitt 1 Onlinewache-RdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
Redaktionelle Abkürzung
Onlinewache-RdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Das 2007 bei der Polizei Niedersachsen eingeführte Online-Verfahren der sog. Onlinewache hat sich bewährt und ist etablierter Bestandteil eines modernen, bürgerorientierten Auftritts der Polizei Niedersachsen. Es trägt den Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung und zeigt insbesondere bei Entwicklungen wie der COVID-19-Pandemie, wie wichtig ein solch digitales Angebot ist. Aufgrund des Weiterentwicklungsbedarfes der niedersächsischen Onlinewache und zur Harmonisierung der digitalen, polizeilichen Angebote aller Länderpolizeien ist die Polizei Niedersachsen nunmehr auf ein bundesweites Produkt der Onlinewache umgestiegen, welches im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Länder Saarland und Rheinland-Pfalz entwickelt und den Ländern zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Für den Betrieb gelten die nachfolgenden Regelungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)

Abschnitt 2 Onlinewache-RdErl - Vorgangsarten

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Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
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Normgeber
Niedersachsen
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21021

Die Onlinewache der Polizei Niedersachsen stellt den Nutzenden unter einem zentralen Portal (https://portal.onlinewache.polizei.de) eine digitale Eingabemöglichkeit zur Übermittlung von Informationen an die Polizei zur Verfügung. Die Polizei erhält durch diesen Service ein Mehr an Informationen, was bei Hinweisen und Anzeigen zu strafbaren Handlungen konkretere Ansatzpunkte für die Ermittlungen erwarten lässt.

Folgende Eingabemöglichkeiten sind abrufbar:

2.1 Strafanzeige erstatten

  • Diebstahl (z. B. Fahrraddiebstahl, Diebstahl an/aus Fahrzeugen, Taschendiebstahl),

  • Betrug und/oder Straftaten im Internet,

  • Sachbeschädigung,

  • Straftaten anderer Art,

  • Hass im Netz;

2.2 Weitere Vorgänge

  • Hinweisgabe (z. B. ungewöhnliche Beobachtungen),

  • Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität,

  • Kontaktaufnahme (z. B. allgemeines Anliegen, Feedback),

  • Informationen zu Prävention und Opferschutz,

  • Dienststellenfinder (perspektivisch).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)

Abschnitt 3 Onlinewache-RdErl - Bearbeitung der Vorgänge

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Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Nutzenden der Onlinewache erhalten nach Anzeigeerstattung, Hinweisgabe oder sonstiger Kontaktaufnahme zur Polizei eine Sendebestätigung mit einer Vorgangsnummer, die im weiteren Verlauf der Bearbeitung im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) verwendet wird. Zusätzlich ist es möglich, Dokumente und Bilddateien in den Vorgang zu laden.

Erfasste Sachverhalte werden den regionalen Polizeibehörden in dem sog. "Backoffice" der Onlinewache zur Bewertung präsentiert. Eine Bewertung erfolgt durch die im 24-Stunden-Betrieb besetzten Leitstellen hinsichtlich eventuell erforderlicher Sofortmaßnahmen. Weiter nehmen die Mitarbeitenden der Leitstellen eine Qualifizierung der Anzeigen vor und initiieren anschließend den automatischen Import in das Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS. Auch die hochgeladenen Dateien werden nach entsprechender Bereinigung im PDF-Format in den Vorgang ins VBS geladen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Sachverhalts per E-Mail an eine Dienststelle möglich.

Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die zugewiesene Polizeidienststelle.

Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität kann die Nutzende über einen Link direkt im sog. Business Keeper Monitoring System (BKMS) eingeben, welches auch die Möglichkeit eröffnet, anonym Hinweise mitzuteilen. Die Steuerung bzw. Bearbeitung dieser Hinweise erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinie zur Intensivierung der Verfolgung der Korruptionsdelinquenz des Landeskriminalamtes Niedersachsen (Nummer 2.2.3; Stand 01.01.2012).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)

Abschnitt 4 Onlinewache-RdErl - Rechtliche Hinweise

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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
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21021

Strafanzeigen i. S. des § 158 Abs. 1 StPO sind nicht an eine Form gebunden. Online-Anzeigen sind daher wie andere mündliche oder schriftliche Anzeigen zu bearbeiten. Hinsichtlich des Strafantrags gelten die Bestimmungen des § 158 Abs. 2 StPO.

Notwendige Unterschriften sind durch die bearbeitende Dienststelle im Rahmen der laufenden Sachbearbeitung einzuholen; Merkblätter (z. B. Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren [StP 2]) werden den Anzeigeerstattenden über die Onlinewache zum Download zur Verfügung gestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)