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  • ab 01.07.2024 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 1 Onlinewache-RdErl 2024 - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
Redaktionelle Abkürzung
Onlinewache-RdErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Das 2007 bei der Polizei Niedersachsen eingeführte Online-Verfahren der sog. Onlinewache hat sich bewährt und ist etablierter Bestandteil eines modernen, bürgerorientierten Auftritts der Polizei Niedersachsen. Es trägt den Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung und zeigt insbesondere bei Entwicklungen wie der COVID-19-Pandemie, wie wichtig ein solch digitales Angebot ist. Aufgrund des Weiterentwicklungsbedarfes der niedersächsischen Onlinewache und zur Harmonisierung der digitalen, polizeilichen Angebote aller Länderpolizeien ist die Polizei Niedersachsen nunmehr auf ein bundesweites Produkt der Onlinewache umgestiegen, welches im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Länder Saarland und Rheinland-Pfalz entwickelt und den Ländern zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Für den Betrieb gelten die nachfolgenden Regelungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)