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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Onlinewache-RdErl - Vorgangsarten

Bibliographie

Titel
Internet der Polizei des Landes Niedersachsen; Onlinewache
Redaktionelle Abkürzung
Onlinewache-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Onlinewache der Polizei Niedersachsen stellt den Nutzenden unter einem zentralen Portal (https://portal.onlinewache.polizei.de) eine digitale Eingabemöglichkeit zur Übermittlung von Informationen an die Polizei zur Verfügung. Die Polizei erhält durch diesen Service ein Mehr an Informationen, was bei Hinweisen und Anzeigen zu strafbaren Handlungen konkretere Ansatzpunkte für die Ermittlungen erwarten lässt.

Folgende Eingabemöglichkeiten sind abrufbar:

2.1 Strafanzeige erstatten

  • Diebstahl (z. B. Fahrraddiebstahl, Diebstahl an/aus Fahrzeugen, Taschendiebstahl),

  • Betrug und/oder Straftaten im Internet,

  • Sachbeschädigung,

  • Straftaten anderer Art,

  • Hass im Netz;

2.2 Weitere Vorgänge

  • Hinweisgabe (z. B. ungewöhnliche Beobachtungen),

  • Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität,

  • Kontaktaufnahme (z. B. allgemeines Anliegen, Feedback),

  • Informationen zu Prävention und Opferschutz,

  • Dienststellenfinder (perspektivisch).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 270)