HJ 2024-JARdErl,NI - Haushaltsjahr 2024 Jahresabschluss-Runderlass

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2024-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

RdErl. d. MF. v. 18.09.2024 - 43 22-04224 (2024) -

Vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)

- VORIS 64100 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 23.09.2020 (Nds. MBl. S. 944)
    - VORIS 64100 -

  2. b)

    RdErl. v. 09.10.2023 (Nds. MBl. S. 765)
    - VORIS 64100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Abschlusstermin1
Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 20242
Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge3
Abrechnung der Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen4
HVS-Zahlstellen5
Berichtigung von Titelverwechselungen nach Abschluss der Bücher des abgelaufenen Haushaltsjahres6
Öffnung der Bücher und Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 20257
Ausnahme für das Zentrale Mahngericht8
Schlussbestimmungen9

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)

Abschnitt 1 HJ 2024-JARdErl - Abschlusstermin

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2024-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Gemäß § 76 Abs. 1 LHO wird für das Haushaltsvollzugssystem des Landes (HVS) der Zeitpunkt des Abschlusses der Bücher des Haushaltsjahres 2024 auf den 06.01.2025 festgelegt. Nummer 6 bleibt unberührt.

Der Abschlusstermin für die Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen wird unter Berücksichtigung der Nummer 4 vom LStN festgesetzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)

Abschnitt 2 HJ 2024-JARdErl - Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2024

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

2.1 Elektronische Kassenanordnungen

Alle Kassenanordnungen (Auszahlungs- und Annahmeanordnungen einschließlich der Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen - Daueranordnungen -, Änderungsanordnungen, Umbuchungsanordnungen und Verrechnungen) sind auf elektronischem Wege bis spätestens 19.12.2024, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen (siehe auch Nummer 3.2 Satz 2). Bei Auszahlungsanordnungen (z. B. für Auszahlungen im Lastschrifteinzug) die mit vorläufigen Anordnungsbeträgen (z. B. 0,00 EUR) erfasst sind, müssen bis zum 19.12.2024, 12.00 Uhr, die endgültigen Anordnungsbeträge erfasst werden (Sollzugang durch Änderungsanordnung). Sofern ein Sollzugang nicht rechtzeitig vorgenommen wird, kann es zu einer unzulässigen Haushaltsmittelüberschreitung kommen. Darüber hinaus entsteht eine Überzahlung, die im Haushaltsjahr 2025 durch Sollzugang mit entsprechender Haushaltsmittelbelastung oder durch Rückzahlung der Überzahlung ausgeglichen werden muss.

2.2 Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung

Sammelanordnungen aus Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung sind auf elektronischem Wege bis spätestens 19.12.2024, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen.

2.3 Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und Vorverfahren mit Freigabe im Haushaltswirtschaftssystem

Kassenanordnungsdateien der HVS-Dienststellen aus Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und aus Vorverfahren mit Freigabe im Haushaltswirtschaftssystem (HWS) müssen an das HVS per Datenübertragung spätestens am 19.12.2024, 12.00 Uhr, übermittelt und freigegeben sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)

Abschnitt 3 HJ 2024-JARdErl - Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge

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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
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HJ 2024-JARdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

3.1 Nicht freigegebene Stapel und Belege

Nicht freigegebene Stapel und Belege sollen von den HVS-Dienststellen umgehend - spätestens bis zum 19.12.2024, 12.00 Uhr - im HVS ermittelt, korrigiert und freigegeben oder gelöscht werden.

3.2 Schwebende Stapel und Belege

Schwebende Stapel und Belege, die nicht rechtzeitig freigegeben worden sind, werden vom Kompetenzcenter HWS (KcHWS) vom 19.12.2024 ab 12.00 Uhr bis zum 30.12.2024 gelöscht mit der Folge, dass die Anordnungen im Haushaltsjahr 2025 ggf. erneut zu erteilen sind. Freigegebene aber nicht journalisierte Stapel, werden vom KcHWS journalisiert oder bei auftretenden Fehlern gelöscht.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)

Abschnitt 4 HJ 2024-JARdErl - Abrechnung der Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen

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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die Abschlussnachweisung für den Monat Dezember 2024 ist der LHK vom LStN bis zum 03.01.2025 elektronisch bereitzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)