Abschnitt 3 HJ 2024-JARdErl - Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge
Bibliographie
- Titel
- Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
- Redaktionelle Abkürzung
- HJ 2024-JARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
3.1 Nicht freigegebene Stapel und Belege
Nicht freigegebene Stapel und Belege sollen von den HVS-Dienststellen umgehend - spätestens bis zum 19.12.2024, 12.00 Uhr - im HVS ermittelt, korrigiert und freigegeben oder gelöscht werden.
3.2 Schwebende Stapel und Belege
Schwebende Stapel und Belege, die nicht rechtzeitig freigegeben worden sind, werden vom Kompetenzcenter HWS (KcHWS) vom 19.12.2024 ab 12.00 Uhr bis zum 30.12.2024 gelöscht mit der Folge, dass die Anordnungen im Haushaltsjahr 2025 ggf. erneut zu erteilen sind. Freigegebene aber nicht journalisierte Stapel, werden vom KcHWS journalisiert oder bei auftretenden Fehlern gelöscht.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)