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  • ab 18.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 HJ 2024-JARdErl - Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2024

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2024-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

2.1 Elektronische Kassenanordnungen

Alle Kassenanordnungen (Auszahlungs- und Annahmeanordnungen einschließlich der Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen - Daueranordnungen -, Änderungsanordnungen, Umbuchungsanordnungen und Verrechnungen) sind auf elektronischem Wege bis spätestens 19.12.2024, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen (siehe auch Nummer 3.2 Satz 2). Bei Auszahlungsanordnungen (z. B. für Auszahlungen im Lastschrifteinzug) die mit vorläufigen Anordnungsbeträgen (z. B. 0,00 EUR) erfasst sind, müssen bis zum 19.12.2024, 12.00 Uhr, die endgültigen Anordnungsbeträge erfasst werden (Sollzugang durch Änderungsanordnung). Sofern ein Sollzugang nicht rechtzeitig vorgenommen wird, kann es zu einer unzulässigen Haushaltsmittelüberschreitung kommen. Darüber hinaus entsteht eine Überzahlung, die im Haushaltsjahr 2025 durch Sollzugang mit entsprechender Haushaltsmittelbelastung oder durch Rückzahlung der Überzahlung ausgeglichen werden muss.

2.2 Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung

Sammelanordnungen aus Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung sind auf elektronischem Wege bis spätestens 19.12.2024, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen.

2.3 Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und Vorverfahren mit Freigabe im Haushaltswirtschaftssystem

Kassenanordnungsdateien der HVS-Dienststellen aus Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und aus Vorverfahren mit Freigabe im Haushaltswirtschaftssystem (HWS) müssen an das HVS per Datenübertragung spätestens am 19.12.2024, 12.00 Uhr, übermittelt und freigegeben sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)