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  • ab 18.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HJ 2024-JARdErl - Abschlusstermin

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2024-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Gemäß § 76 Abs. 1 LHO wird für das Haushaltsvollzugssystem des Landes (HVS) der Zeitpunkt des Abschlusses der Bücher des Haushaltsjahres 2024 auf den 06.01.2025 festgelegt. Nummer 6 bleibt unberührt.

Der Abschlusstermin für die Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen wird unter Berücksichtigung der Nummer 4 vom LStN festgesetzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)