Abschnitt 6 HJ 2024-JARdErl - Berichtigung von Titelverwechselungen nach Abschluss der Bücher des abgelaufenen Haushaltsjahres
Bibliographie
- Titel
- Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 - Landeshaushalt -
- Redaktionelle Abkürzung
- HJ 2024-JARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Berichtigungsbuchungen gemäß VV Nr. 2.2 zu § 35 LHO sind nach Maßgabe der Jahresabschlussrichtlinie (siehe Bezugserlass zu a) zu buchen. Der Zeitraum für die Durchführung der Berichtigungsbuchungen wird gesondert bekannt gegeben.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 410)