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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 GestDErl - Tätigkeitsberichte

Bibliographie

Titel
Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
Redaktionelle Abkürzung
GestDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Beamtin oder der Beamte hat während der Qualifizierung für jeden Ausbildungsabschnitt einen formlosen schriftlichen Bericht zu fertigen. In diesem sind Art und Inhalt der Tätigkeiten darzustellen. Die Berichte sind der Qualifizierungsleitung vorzulegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)