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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 GestDErl - Inhalt und Dauer der Qualifizierung

Bibliographie

Titel
Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
Redaktionelle Abkürzung
GestDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

4.1 Die Qualifizierung dauert ein Jahr und sechs Monate. Sie kann bis auf sechs Monate verkürzt werden, wenn die bisherige Tätigkeit schon hinreichende Kenntnisse für die neue Laufbahn vermittelt hat.

4.2 Die Qualifizierung gliedert sich grundsätzlich in folgende Abschnitte:

4.2.1Sattelmeisterdienst (im Landgestüt, in der Hengstprüfungsanstalt Adelheidsdorf und in einer Besamungsstation)16 Monate;
4.2.2externer Ausbildungs-/Turnierstall1 Monat;
4.2.3Fortbildungen1 Monat.

Die Qualifizierungsziele und Inhalte in den einzelnen Qualifizierungsabschnitten richten sich nach der Anlage.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)