Abschnitt 2 GestDErl - Bewerbung und Zulassung
Bibliographie
- Titel
- Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
- Redaktionelle Abkürzung
- GestDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Der Antrag auf Zulassung zur Qualifizierung ist an das Niedersächsische Landgestüt Celle zu richten, das auch die Auswahlentscheidung über die Zulassung zur Qualifizierung trifft. Auswahlkriterium ist die Anlassbeurteilung.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)