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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GestDErl - Bewerbung und Zulassung

Bibliographie

Titel
Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
Redaktionelle Abkürzung
GestDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Der Antrag auf Zulassung zur Qualifizierung ist an das Niedersächsische Landgestüt Celle zu richten, das auch die Auswahlentscheidung über die Zulassung zur Qualifizierung trifft. Auswahlkriterium ist die Anlassbeurteilung.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)