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  • ab 31.12.1981 (aktuelle Fassung)

§ 1 RealStErhebG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
RealStErhebG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100020000000

Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer obliegen der hebeberechtigten Gemeinde als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.