§ 1 RealStErhebG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- RealStErhebG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62100020000000
Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer obliegen der hebeberechtigten Gemeinde als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.