§ 3 RealStErhebG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- RealStErhebG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62100020000000
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es gilt auch für die bei seinem Inkrafttreten noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide und sonstigen Verwaltungsakte der Gemeinden auf den Gebieten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer.
Hannover, den 22. Dezember 1981.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Albrecht
Der Niedersächsische Minister der Finanzen
Ritz