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  • ab 31.12.1981 (aktuelle Fassung)

§ 3 RealStErhebG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
RealStErhebG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100020000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es gilt auch für die bei seinem Inkrafttreten noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide und sonstigen Verwaltungsakte der Gemeinden auf den Gebieten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer.

Hannover, den 22. Dezember 1981.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Albrecht

Der Niedersächsische Minister der Finanzen

Ritz