Abschnitt 2 SondhilfGDVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
- Redaktionelle Abkürzung
- SondhilfGDVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100010100000
Bei der Entscheidung über Anträge auf Sonderhilfe nach § 2 Nr. 2 bis 6 des Gesetzes sind die persönlichen Verhältnisse, die Fähigkeiten und charakterlichen Eigenschaften des Antragstellers sowie die Art des Personenschadens und die Höhe des Hundertsatzes der Erwerbsbeschränkung zu berücksichtigen.