§ 1 VerKBeaG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung einer Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Oldenburg
- Redaktionelle Abkürzung
- VerKBeaG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442010000000
(1) Der Landesfürsorgeverband Oldenburg ist verpflichtet, eine Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Oldenburg zu errichten.
(2) Die Versorgungskasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.