§ 4 VerKBeaG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung einer Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Oldenburg
- Redaktionelle Abkürzung
- VerKBeaG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442010000000
Der Minister des Innern führt die Aufsicht über die Versorgungskasse. Für die Aufsicht gelten die Vorschriften des Siebenten Teils der Deutschen Gemeindeordnung sinngemäß.