Abschnitt 4 ZZ-RdErl
Bibliographie
- Titel
- Nachträgliche Ausstellung von Prüfungs- und Abschlusszeugnissen (Zweitausfertigung) bei besonders geschützten Namensänderungen oder aufgrund von Rekonstruktionen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZZ-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Dieser RdErl. tritt am 20. 6. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 4 des RdErl. vom 20. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 830, SVBl. S. 461)
An die
Schulen
Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Schulträger