Abschnitt 4 TwARdErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
- Redaktionelle Abkürzung
- TwARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
4.1 Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 1. 7. 2016 begonnen wurden und bis zum 30. 6. 2023 abgeschlossen sind.
4.2 Gefördert werden die entstandenen Ausgaben für die in Nummer 2 genannten geschaffenen Plätze, wenn
4.2.1
sie für investive Maßnahmen und Ausstattung entstanden sind und
4.2.2
sie nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 8. September 2021 (Nds. MBl. S. 1489)