Abschnitt 5 TwARdErl - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
- Redaktionelle Abkürzung
- TwARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Zuwendungshöhe beträgt
12 000 EUR für einen Platz in einer Tageseinrichtung, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 13 000 EUR entstanden sind, und
4 000 EUR für einen Tagespflegeplatz, wenn zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4 300 EUR entstanden sind.
5.3 Wird mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt (z. B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder unter drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 8. September 2021 (Nds. MBl. S. 1489)