Abschnitt 3 TwARdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
- Redaktionelle Abkürzung
- TwARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Kommunen. Sie können die Zuwendung nach Maßgabe der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an Dritte (Letztempfänger) weiterleiten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 8. September 2021 (Nds. MBl. S. 1489)