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  • ab 01.07.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 TwARdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
Redaktionelle Abkürzung
TwARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Kommunen. Sie können die Zuwendung nach Maßgabe der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an Dritte (Letztempfänger) weiterleiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 8. September 2021 (Nds. MBl. S. 1489)