§ 184 NSchG - Schulbezirke
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
Die bisherigen Bestimmungen der Schulträger über die Zuständigkeit von Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Orientierungsstufen gelten als Festlegung von Schulbezirken im Sinne von § 63 Abs. 2 weiter.