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  • ab 01.04.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VNdsLVwSpa

Bibliographie

Titel
Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
Redaktionelle Abkürzung
VNdsLVwSpa,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000030006150

2.
Näheres ist durch eine Ordnung gemäß § 81 NHG oder in einer besonderen Benutzungsordnung zu regeln, in der auch bestimmt werden muß, daß alle über die Versicherungsleistungen hinausgehenden Forderungen ausgeschlossen werden.