Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
Bibliographie
- Titel
- Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
- Redaktionelle Abkürzung
- VNdsLVwSpa,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000030006150
RdErl. d. MWK v. 2.2.1995 - 405.1-04 019 -
Vom 2. Februar 1995 (Nds. MBl. S. 425)
- VORIS 64000 03 00 06 150 -
Zum Ausschluß des Haftungsrisikos bei Benutzung der Sportanlagen der Universitäten und Hochschulen durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, bestimme ich folgendes: