Abschnitt 1 VNdsLVwSpa
Bibliographie
- Titel
- Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
- Redaktionelle Abkürzung
- VNdsLVwSpa,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000030006150
1.
Sofern Sportanlagen auch durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, benutzt werden, ist für sie eine "Versicherung für fremde Rechnung" (§§ 74-80 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag) abzuschließen. Es ist sicherzustellen, daß neben einem Entgelt gemäß § 81 Satz 3 NHG für die Benutzung der Sportanlage auch die Versicherungsbeiträge anteilig durch die Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglied oder Angehörige der Hochschule sind, getragen werden.