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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZBJuSAV - I.

Bibliographie

Titel
Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften
Redaktionelle Abkürzung
ZBJuSAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200000000011

Zur wirksamen Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften ist bei der Staatsanwaltschaft Hannover gemäß § 143 Abs. 4 GVG eine Zentralstelle eingerichtet.