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  • ab 10.01.2007 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LBErmRdErl

Bibliographie

Titel
Ermächtigung von Landesbetrieben zur Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Redaktionelle Abkürzung
LBErmRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

3.
Der Landesbetrieb hat dem Fachministerium und dem MF den Jahresabschluss und den Lagebericht des Beteiligungsunternehmens vorzulegen und sie über wesentliche Risiken der Beteiligung zu unterrichten. Über bereits bestehende Beteiligungen ist erstmals zum Jahresabschluss 2006 zu berichten.