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  • ab 10.01.2007 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 LBErmRdErl

Bibliographie

Titel
Ermächtigung von Landesbetrieben zur Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Redaktionelle Abkürzung
LBErmRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

4.
Die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts sind auf Unternehmen, an denen ein Landesbetrieb eine nach den vorstehenden Bestimmungen zustande gekommene Beteiligung hält, uneingeschränkt anzuwenden.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung