Abschnitt 4 LBErmRdErl
Bibliographie
- Titel
- Ermächtigung von Landesbetrieben zur Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
- Redaktionelle Abkürzung
- LBErmRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
4.
Die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts sind auf Unternehmen, an denen ein Landesbetrieb eine nach den vorstehenden Bestimmungen zustande gekommene Beteiligung hält, uneingeschränkt anzuwenden.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung