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  • ab 31.03.1984 (aktuelle Fassung)

Art. 3 NINRWBinSchA

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschifffahrtsregistersachen
Redaktionelle Abkürzung
NINRWBinSchA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100030000000

Ein Kostenausgleich findet zwischen den vertragschließenden Ländern nicht statt. Das Land Nordrhein-Westfalen behält die Einnahmen aus den durch die Artikel 1 und 2 übertragenen Aufgaben.