Art. 3 NINRWBinSchA
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschifffahrtsregistersachen
- Redaktionelle Abkürzung
- NINRWBinSchA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30100030000000
Ein Kostenausgleich findet zwischen den vertragschließenden Ländern nicht statt. Das Land Nordrhein-Westfalen behält die Einnahmen aus den durch die Artikel 1 und 2 übertragenen Aufgaben.