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  • ab 31.03.1984 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NINRWBinSchA

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschifffahrtsregistersachen
Redaktionelle Abkürzung
NINRWBinSchA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100030000000

Dieses Abkommen kann von jedem der beiden Vertragschließenden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.