Art. 1 NINRWBinSchA
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschifffahrtsregistersachen
- Redaktionelle Abkürzung
- NINRWBinSchA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30100030000000
Die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug wird dem Amtsgericht Minden für folgende in Niedersachsen belegene Gewässer übertragen:
- 1.Mittellandkanal einschließlich Zweigkanälen,
- 2.Werra, Fulda und Weser abwärts bis Nienburg (Weser) einschließlich.
Die Zuständigkeit für die in Satz 1 Nr. 2 genannten Gewässer erstreckt sich auf die mit ihnen durch natürliche Wasserführung in Verbindung stehenden Gewässer.