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  • ab 31.03.1984 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NINRWBinSchA

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschifffahrtsregistersachen
Redaktionelle Abkürzung
NINRWBinSchA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100030000000

Die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug wird dem Amtsgericht Minden für folgende in Niedersachsen belegene Gewässer übertragen:

  1. 1.
    Mittellandkanal einschließlich Zweigkanälen,
  2. 2.
    Werra, Fulda und Weser abwärts bis Nienburg (Weser) einschließlich.

Die Zuständigkeit für die in Satz 1 Nr. 2 genannten Gewässer erstreckt sich auf die mit ihnen durch natürliche Wasserführung in Verbindung stehenden Gewässer.