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  • ab 01.04.2010 (aktuelle Fassung)

Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NKSG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 400)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Niedersächsisches Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG)1
Änderung der Niedersächsischen Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden2
Inkrafttreten3