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  • ab 13.04.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 PVDÜRdErl

Bibliographie

Titel
Drittüberlassung von Teilen der Grundstücke des Landes zur Nutzung durch Photovoltaik
Redaktionelle Abkürzung
PVDÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die nach diesen Grundsätzen überlassenen Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in der Datenbank LINFOS als Mietgegenstand "Photovoltaik" erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datentransfer gegenüber der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (VV Nr. 1.3 zu § 64 LHO) sicherzustellen. Hierfür ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Ausfertigung des vollständigen Mietvertrages zu übersenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 6. April 2022 (Nds. MBl. S. 572)