Abschnitt 3 PVDÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Drittüberlassung von Teilen der Grundstücke des Landes zur Nutzung durch Photovoltaik
- Redaktionelle Abkürzung
- PVDÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Die nach diesen Grundsätzen überlassenen Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in der Datenbank LINFOS als Mietgegenstand "Photovoltaik" erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datentransfer gegenüber der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (VV Nr. 1.3 zu § 64 LHO) sicherzustellen. Hierfür ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Ausfertigung des vollständigen Mietvertrages zu übersenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 6. April 2022 (Nds. MBl. S. 572)