Abschnitt 2 PVDÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Drittüberlassung von Teilen der Grundstücke des Landes zur Nutzung durch Photovoltaik
- Redaktionelle Abkürzung
- PVDÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Drittüberlassung nach der VV Nr. 3.5 zu § 64 LHO (siehe Bezugserlass) für Zwecke der Nutzung durch Photovoltaik künftig ausschließlich durch das MF. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit auf andere Landesdienststellen bleibt vorbehalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 6. April 2022 (Nds. MBl. S. 572)