§ 48 VSA
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung
- VSA
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000003004
VS, die dem LT, dem Deutschen Bundestag oder dem Parlament eines anderen Bundeslandes zugänglich gemacht werden sollen, sind von den obersten Landesbehörden grundsätzlich der VS-Registratur der Verwaltung des LT oder des jeweiligen Parlaments zur Registrierung zu übersenden.