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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

§ 48 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

VS, die dem LT, dem Deutschen Bundestag oder dem Parlament eines anderen Bundeslandes zugänglich gemacht werden sollen, sind von den obersten Landesbehörden grundsätzlich der VS-Registratur der Verwaltung des LT oder des jeweiligen Parlaments zur Registrierung zu übersenden.