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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 KomGGBefRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Beförderung von an Straßen und Plätzen illegal abgelagerten gefährlichen Gütern durch die Kommunen
Redaktionelle Abkürzung
KomGGBefRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
99200

Dieser RdErl. tritt am 23. 9. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. 9. 2025 außer Kraft.

Gesonderte Vorschriften für Feuerwehren bleiben unberührt.

Außer Kraft am 1. Oktober 2025 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 14. September 2020 (Nds. MBl. S. 946)

An die
Kommunen