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§ 124 ZRHO - Zustellungszeugnisse im Anwendungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Im Anwendungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965 ist das Zustellungszeugnis oder das Zeugnis über die Undurchführbarkeit der Zustellung ausschließlich nach dem Muster ZRH 1 zu erteilen. Die Eintragungen in dem Zustellungszeugnis können in deutscher, englischer oder französischer Sprache gemacht werden. Im Übrigen ist nach § 122 zu verfahren.