Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.12.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt III GA-AV - Besondere Vermerke

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren
Redaktionelle Abkürzung
GA-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33100

In dem Verzeichnis kann das Oberlandesgericht Oldenburg im Einverständnis mit der jeweiligen Einrichtung vermerken, dass ihr Wirkungsbereich nur einen oder mehrere Land- oder Amtsgerichtsbezirke umfasst oder dass sie die Geldauflage an die von der zuweisenden Stelle bestimmte örtliche Gliederung weiterleiten wird.