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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 7 Walsrode/BomlitzVG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vereinigung der Stadt Walsrode und der Gemeinde Bomlitz, Landkreis Heidekreis
Redaktionelle Abkürzung
Walsrode/BomlitzVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 4 und 5 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

Hannover, den 25. Oktober 2018

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l