§ 17 NJAVO - Wahlfächer und Wahlfachgruppen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO)
- Amtliche Abkürzung
- NJAVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31210010100000
(1) Die Juristische Fakultät der Universität Göttingen kann folgende Wahlfächer vorsehen:
- 1.Rechtsgeschichte in Deutschland;
- 2.Römische Rechtsgeschichte;
- 3.Rechtstheorie verbunden mit Rechtsphilosophie;
- 4.Rechtstheorie verbunden mit Rechtssoziologie;
- 5.Rechtstheorie verbunden mit Allgemeiner Staatslehre;
- 6.Familien- und Erbrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts;
- 7.Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (einschließlich Konzernrecht) und Bankrecht;
- 8.Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz;
- 9.Arbeitsrecht einschließlich seiner Bezüge zum Sozialrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren im Überblick;
- 10.Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung;
- 11.Vollstreckung und Mediation;
- 12.Einkommensteuerrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts;
- 13.Kriminologie und Strafvollzug;
- 14.Kriminologie und Jugendstrafrecht;
- 15.Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes und Wirtschaftsverwaltungsrecht;
- 16.Allgemeine Lehren des Rechts der sozialen Sicherung, Recht der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, Sozialhilferecht sowie das sozialgerichtliche Verfahren im Überblick;
- 17.Umwelt- und Energierecht;
- 18.Finanzverfassung und öffentliches Abgabenrecht;
- 19.Völkerrecht;
- 20.Europarecht;
- 21.Medien- und Kommunikationsrecht.
(2) Die Wahlfächer nach Absatz 1
- 1.Nrn. 1 bis 4, 6 bis 12 und 21 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Bürgerliches Recht,
- 2.Nrn. 1, 3, 4, 13 und 14 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Strafrecht,
- 3.Nrn. 1, 3 bis 5, 12 und 15 bis 21 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Öffentliches Recht
eine Wahlfachgruppe.
(3) Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover kann folgende Wahlfächer vorsehen:
- 1.Rechtsgeschichte in Deutschland;
- 2.Rechtstheorie verbunden mit Rechtsphilosophie;
- 3.Rechtstheorie verbunden mit Rechtssoziologie;
- 4.Rechtstheorie verbunden mit Rechtsinformatik;
- 5.Familien- und Erbrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts;
- 6.Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (einschließlich Konzernrecht) und Bankrecht;
- 7.Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz;
- 8.Arbeitsrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren im Überblick;
- 9.Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung;
- 10.Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht;
- 11.Einkommensteuerrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts;
- 12.Kriminologie und Strafvollzug;
- 13.Kriminologie und Jugendstrafrecht;
- 14.Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes und Wirtschaftsverwaltungsrecht;
- 15.Allgemeine Lehren des Rechts der sozialen Sicherung, Recht der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, Sozialhilferecht sowie das sozialgerichtliche Verfahren im Überblick;
- 16.Europäisches Wirtschaftsrecht;
- 17.Allgemeine Staatslehre und politische Systemanalyse;
- 18.Vergleichendes Verfassungsrecht;
- 19.Kommunalrecht, öffentliches Sachenrecht und mittelbare Staatsverwaltung;
- 20.Umwelt- und Energierecht;
- 21.Finanzverfassung und öffentliches Abgabenrecht;
- 22.Völkerrecht;
- 23.Europarecht.
(4) Die Wahlfächer nach Absatz 3
- 1.Nrn. 1 bis 11 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Bürgerliches Recht,
- 2.Nrn. 1 bis 4, 12 und 13 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Strafrecht,
- 3.Nrn. 1 bis 4, 11 und 14 bis 23 bilden zusammen mit dem Pflichtfach Öffentliches Recht
eine Wahlfachgruppe.
(5) Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück kann folgende Wahlfächer vorsehen:
- 1.Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (einschließlich Konzernrecht) und Bankrecht;
- 2.Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz;
- 3.Unternehmenssteuerrecht;
- 4.Arbeits- und Sozialrecht;
- 5.Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung;
- 6.Verfahrensrecht und Verfahrensvergleichung;
- 7.Europäische Rechtsgeschichte;
- 8.Medien- und Kommunikationsrecht;
- 9.Öffentliches Wirtschaftsrecht;
- 10.Europäisches Wirtschaftsrecht;
- 11.Finanzverfassung und öffentliches Abgabenrecht;
- 12.Umweltrecht;
- 13.Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminologie, Umwelt- und Steuerstrafrecht.
(6) Die Wahlfächer nach Absatz 5
- 1.Nrn. 1 bis 8 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Bürgerliches Recht,
- 2.Nrn. 6, 7 und 13 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Strafrecht,
- 3.Nrn. 3 und 6 bis 12 bilden jeweils zusammen mit dem Pflichtfach Öffentliches Recht
eine Wahlfachgruppe.