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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 AK5-Erl - Inhalt und Darstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

2.1 Karteninhalt

Zu den wesentlichen Inhalten der AK5 gehören:

2.1.1 Liegenschaften

  • Flurstücke und Gebäude;

2.1.2 Topografie

  • Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben,

  • Höhenlinien und markante Punkte,

  • Tatsächliche Nutzung;

2.1.3 weitere Daten

  • Klassifizierungen (Straßen),

  • Verkehrsergänzungsflächen,

  • Verwaltungsgrenzen,

  • Schriften,

  • Symbole.

2.2 Darstellung und Ausgestaltung

Die Darstellung und Ausgestaltung der Karteninhalte erfolgt auf Grundlage der Geobasisdaten Niedersachsen; die Ausprägungen in der AK5 werden in einem Signaturenkatalog bestimmt.

2.2.1 Liegenschaften

Zu den Liegenschaften zählen nach § 2 Nr. 2 NVermG Flurstücke und Gebäude. Die Flurstücke werden ohne die bezeichnende Angabe Flurstücksnummer und die Gebäude ohne die beschreibende Angabe Hausnummer dargestellt. Die Darstellung der Liegenschaften ist grundrisstreu.

2.2.2 Topografie

Zur Topografie zählen Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben, soweit sie nicht Gebäude sind, die Tatsächliche Nutzung sowie Höhenlinien und markante Punkte.

Für die AK5 wird die Darstellungsweise aus der Vogelperspektive angehalten. Zur eindeutigen Interpretation können sich die Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr (z. B. Brücken, Hochbahnen, Hochstraßen, Tunnel, Unterführungen oder Durchlässe) mit der Tatsächlichen Nutzung überlagern.

Die aus dem ATKIS abgeleiteten Höhenlinien werden mit einer Höhenlinienbeschriftung dargestellt. In der AK5 werden die Äquidistanzen der Höhenlinien in Abhängigkeit von der Geländeneigung in Höhenstufen von 0,5 m, 1 m, 2,5 m oder 5 m dargestellt.

Zusätzlich können Markante Geländepunkte (Kuppenpunkt, Kesselpunkt, Sattelpunkt) und Besondere Höhenpunkte (Höhenpunkt auf Wasserfläche, Wegepunkt) mit beigeschriebener Höhenzahl präsentiert werden.

Wege- und Gewässerverläufe (Wege, Bäche und Gräben in Wäldern) des ATKIS ergänzen in den Nutzungsbereichen Vegetation und Gewässer die Inhalte des ALKIS.

2.2.3 Weitere Daten

Über- und Unterführungsrelationen werden auch durch Verkehrsergänzungsflächen im Kartenbild realisiert. Die Verkehrsergänzungsflächen sind sukzessive in die Objektartengruppe Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr zu überführen.

Schriften, insbesondere die Straßennamen, sind für die Darstellung in der AK5 aufzubereiten und vollständig lagerichtig zu präsentieren. Objekte von besonderer infrastruktureller Bedeutung (z. B. Krankenhäuser, öffentliche Parkhäuser, Kirchen, Spielplätze oder Grünanlagen) werden durch die Zuordnung von individuellen Symbolen und/oder Schriften im Kartenbild besonders hervorgehoben und bezeichnet.

Die flächenhaften Symbole der Tatsächlichen Nutzung werden jeweils über den gesamten Bereich der Nutzung dargestellt.

Als Verwaltungsgrenzen werden die Grenze der Bundesrepublik Deutschland, die Grenzen der Bundesländer, die Grenzen der Landkreise und die Grenzen der Gemeinden abgebildet.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)