AK5-Erl,NI - AK5-Erlass

Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000
(AK5-Erlass)

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

RdErl. d. MI v. 18. 11. 2020 - 44-23211/100 -

Vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)

- VORIS 21160 -

Bezug:

RdErl. v. 1. 11. 2017 (Nds. MBl. S. 1478)
- VORIS 21160 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Inhalt und Darstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 0002
Führung3
Bereitstellung4
Amtliche Präsentation 1 : 2 5005
Amtliche Präsentation 1 : 10 0006
Schlussbestimmungen7
Amtliche Karte 1 : 5000Anlage 1
Amtliche Präsentationen 1 : 2500Anlage 2
Amtliche Präsentationen 1 : 10000Anlage 3

Abschnitt 1 AK5-Erl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Die Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 5 000.

Die AK5 wird als digital geführtes Kartenwerk aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), ergänzt um topografische Informationen aus dem Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystem (ATKIS) und weiteren Daten abgeleitet. Sie stellt die Verknüpfung der Liegenschaftsinformationen mit den Landschaftsinformationen im mittleren Maßstabsbereich dar.

Die AK5 wird landesweit flächendeckend vorgehalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)

Abschnitt 2 AK5-Erl - Inhalt und Darstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

2.1 Karteninhalt

Zu den wesentlichen Inhalten der AK5 gehören:

2.1.1 Liegenschaften

  • Flurstücke und Gebäude;

2.1.2 Topografie

  • Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben,

  • Höhenlinien und markante Punkte,

  • Tatsächliche Nutzung;

2.1.3 weitere Daten

  • Klassifizierungen (Straßen),

  • Verkehrsergänzungsflächen,

  • Verwaltungsgrenzen,

  • Schriften,

  • Symbole.

2.2 Darstellung und Ausgestaltung

Die Darstellung und Ausgestaltung der Karteninhalte erfolgt auf Grundlage der Geobasisdaten Niedersachsen; die Ausprägungen in der AK5 werden in einem Signaturenkatalog bestimmt.

2.2.1 Liegenschaften

Zu den Liegenschaften zählen nach § 2 Nr. 2 NVermG Flurstücke und Gebäude. Die Flurstücke werden ohne die bezeichnende Angabe Flurstücksnummer und die Gebäude ohne die beschreibende Angabe Hausnummer dargestellt. Die Darstellung der Liegenschaften ist grundrisstreu.

2.2.2 Topografie

Zur Topografie zählen Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben, soweit sie nicht Gebäude sind, die Tatsächliche Nutzung sowie Höhenlinien und markante Punkte.

Für die AK5 wird die Darstellungsweise aus der Vogelperspektive angehalten. Zur eindeutigen Interpretation können sich die Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr (z. B. Brücken, Hochbahnen, Hochstraßen, Tunnel, Unterführungen oder Durchlässe) mit der Tatsächlichen Nutzung überlagern.

Die aus dem ATKIS abgeleiteten Höhenlinien werden mit einer Höhenlinienbeschriftung dargestellt. In der AK5 werden die Äquidistanzen der Höhenlinien in Abhängigkeit von der Geländeneigung in Höhenstufen von 0,5 m, 1 m, 2,5 m oder 5 m dargestellt.

Zusätzlich können Markante Geländepunkte (Kuppenpunkt, Kesselpunkt, Sattelpunkt) und Besondere Höhenpunkte (Höhenpunkt auf Wasserfläche, Wegepunkt) mit beigeschriebener Höhenzahl präsentiert werden.

Wege- und Gewässerverläufe (Wege, Bäche und Gräben in Wäldern) des ATKIS ergänzen in den Nutzungsbereichen Vegetation und Gewässer die Inhalte des ALKIS.

2.2.3 Weitere Daten

Über- und Unterführungsrelationen werden auch durch Verkehrsergänzungsflächen im Kartenbild realisiert. Die Verkehrsergänzungsflächen sind sukzessive in die Objektartengruppe Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr zu überführen.

Schriften, insbesondere die Straßennamen, sind für die Darstellung in der AK5 aufzubereiten und vollständig lagerichtig zu präsentieren. Objekte von besonderer infrastruktureller Bedeutung (z. B. Krankenhäuser, öffentliche Parkhäuser, Kirchen, Spielplätze oder Grünanlagen) werden durch die Zuordnung von individuellen Symbolen und/oder Schriften im Kartenbild besonders hervorgehoben und bezeichnet.

Die flächenhaften Symbole der Tatsächlichen Nutzung werden jeweils über den gesamten Bereich der Nutzung dargestellt.

Als Verwaltungsgrenzen werden die Grenze der Bundesrepublik Deutschland, die Grenzen der Bundesländer, die Grenzen der Landkreise und die Grenzen der Gemeinden abgebildet.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)

Abschnitt 3 AK5-Erl - Führung

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

3.1 Allgemeines

Die Führung der AK5 obliegt der Vermessungs- und Katasterbehörde. Diese hält die AK5 für Niedersachsen ständig digital vor.

Alle Karteninhalte sind landesweit einheitlich, vollständig und aktuell sowie mit sachgerechter Genauigkeit zu führen.

3.2 Aktualisierung des Karteninhalts

Die Liegenschaften werden in der Regel mindestens wöchentlich aktualisiert. Die Tatsächliche Nutzung als Angabe der Topografie soll regelmäßig, flächendeckend in einem dreijährigen Turnus und die weiteren Angaben der Topografie anlassbezogen aktualisiert werden. Die Schriften sowie Symbole sind mindestens monatlich und die Verwaltungsgrenzen anlassbezogen zu aktualisieren. Bedeutsame Änderungen der Topografie, insbesondere Straßenverläufe, sollen aktuell nachgewiesen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)

Abschnitt 4 AK5-Erl - Bereitstellung

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Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

4.1 Allgemeines

Die Online-Bereitstellung der AK5 erfolgt standardmäßig über Geodatendienste (AK5-Dienste) oder Web-Applikationen.

Offline werden Rasterdaten der AK5 durch die Vermessungs- und Katasterbehörde bereitgestellt.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Bereitstellungserlasses (Bezugserlass).

4.2 Standardpräsentation und Präsentationen

Die Standardpräsentation der AK5 ist eine konfektionierte, inhaltlich und kartografisch einheitlich aufbereitete Darstellung der Geobasisdaten Niedersachsen. Die Standardpräsentation ist die über den jeweiligen AK5-Dienst oder über Web-Applikation bereitgestellte Darstellung im Maßstab 1 : 5 000. Sie wird als Amtliche Karte 1 : 5 000 bezeichnet. Andere, speziell aufbereitete Darstellungen im Maßstab 1 : 5 000 sind abweichend als Präsentationen 1 : 5 000 zu bezeichnen.

Die Bereitstellung erfolgt in der Regel in digitaler Form sowohl farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen alternativ mit und ohne Höhenlinien (siehe Anlage 1 ).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)