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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 AK5-Erl - Führung

Bibliographie

Titel
Führung und Bereitstellung der Amtlichen Karte 1 : 5 000 (AK5-Erlass)
Redaktionelle Abkürzung
AK5-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

3.1 Allgemeines

Die Führung der AK5 obliegt der Vermessungs- und Katasterbehörde. Diese hält die AK5 für Niedersachsen ständig digital vor.

Alle Karteninhalte sind landesweit einheitlich, vollständig und aktuell sowie mit sachgerechter Genauigkeit zu führen.

3.2 Aktualisierung des Karteninhalts

Die Liegenschaften werden in der Regel mindestens wöchentlich aktualisiert. Die Tatsächliche Nutzung als Angabe der Topografie soll regelmäßig, flächendeckend in einem dreijährigen Turnus und die weiteren Angaben der Topografie anlassbezogen aktualisiert werden. Die Schriften sowie Symbole sind mindestens monatlich und die Verwaltungsgrenzen anlassbezogen zu aktualisieren. Bedeutsame Änderungen der Topografie, insbesondere Straßenverläufe, sollen aktuell nachgewiesen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 18. November 2020 (Nds. MBl. S. 1327)