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  • ab 09.07.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 UZuwHARdErl - II. Sachbereich Abfallentsorgung

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes
Redaktionelle Abkürzung
UZuwHARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000
Nr.ZuwiderhandlungGeldbuße EURBemerkungen/Verstoß gegen ...
1.§ 61 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
Wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zu verwertende oder zu beseitigende Abfälle behandelt, lagert oder ablagert, z.B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, VerbrennenSchädliche Verunreinigung eines Gewässers
a)Straftat nach den §§ 324, 330 StGB
b)Verkehrsgefährdende Straßenverschmutzung nach § 49 Abs. 1 Nr. 27 und § 32 der Straßenverkehrsordnung Verstoß gegen § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG
1.1Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll)
1.1.1soweit sie unbedeutender Art sind, wie z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale usw.), Kaugummi, flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel usw.) 10 - 50
1.1.2mehrere Gegenstände unbedeutender Art oder Gegenstände von gewisser Bedeutung wie Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, Flüssigkeit von 1/2 bis 1 l, Inhalt von Aschenbechern 50 - 80
1.1.3über Nr. 1.1.2 hinaus eine Menge bis 2 kg oder 2 l50 - 100
1.1.4eine Menge über 2 kg oder über 2 l80 - 1.000
1.1.5scharfkantige und schneidende Gegenstände, wie z.B. Glasflasche, Glasscherben, Nägel, Blech- und Eisenreste50 - 100
1.1.6Schadstoffe, wie z.B. Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel80 - 2.000bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.2Gegenstände des Sperrmülls
1.2.1Einzelstücke kleineren Umfangs wie Radio, Femseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schrank, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 150
1.2.2Mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs oder Einzelstücke größeren Umfangs wie Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 500
1.2.3Mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs oder eine Menge darüber hinaus bis 1 m3 oder 100 kg 100 - 450
1.2.4Sperrmüll über 1 m3 bzw. über 100 kg 450 - 1.550
1.2.5Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)150 - 2.500bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.3Altreifen
1.3.1Mengen bis zu 5 Stück80 -1.000
1.3.2Größere Mengen1.000 -25.000
1.4Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) sowie deren Teile
1.4.1Ein Fahrrad
1.4.1.1bei sofortiger Entfernung durch den Störer50 -100
1.4.1.2nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Fahrräder100 -1.000
1.4.2Ein Moped oder Motorrad
1.4.2.1bei sofortiger Entfernung durch den Störer100 -400
1.4.2.2nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Mopeds100 -2.000
1.4.3Ein Pkw
1.4.3.1bei sofortiger Entfernung durch den Störer100 -1.000
1.4.3.2nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere PKW500 -5.000bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.4.4Altfahrzeug (z.B. Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus) oder mobile Maschine (z.B. Kran, Bagger, Förderband, Presse)
1.4.4.1bei sofortiger Entfernung durch den Störer500 -5.000
1.4.4.2nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Altfahrzeuge und/oder mobile Maschinen5.000 -50.000bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.4.5Teile von Altfahrzeugen oder mobilen Maschinen mit Betriebsstoffen behaftetbei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.4.5.1Einzelfall100 -1.000
1.4.5.2sonst1.000 -25.000
1.4.6Fahrzeugbatterie (je Stück)50 -500bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.5Altöle, flüssige Brennstoffe, Öl/Wassergemische u.Ä.
1.5.1Altöl, flüssige Brennstoffe, Öl-/Wassergemische u.Ä. in geschlossenen oder offenen Behältnissen (z.B. Kanistern oder Eimern)bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.5.1.1Menge bis 5 l50 -100
1.5.1.2Menge bis 20 l100 -500
1.5.1.3Menge über 20 l500 -25.000
1.6Bauschutt
1.6.1Menge bis 1 m350 -450
1.6.2Menge bis 5 m3450 -800
1.6.3Menge über 5 m3800 -1.550
1.6.4Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen250 -10.000bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.7Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
1.7.1Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien, z.B. Tierkot, Urin50 -100bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
1.7.2Menge bis 1 m350 -500bei Gefährdung Straftat nach den §§ 326, 327 Abs. 2 Nr. 2, §§ 330, 330a StGB prüfen
1.7.3Menge bis 5 m3200 -2.000
1.7.4Menge über 5 m3550 -10.000
1.8Schlachtabfalle und Tierkadaversoweit nicht das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz Anwendung findet
1.8.1Menge bis 20 kg20 -100
1.8.2Menge darüber100 -2.000
1.9Pflanzliche Abfälle
1.9.1Menge bis 10-l-Eimer20 -40
1.9.2Menge bis 1 Handwagen, Kofferraum40 -100
1.9.3Menge bis 1 Lastwagenfuhre100 -500
1.9.4Menge darüber200 -1.500
2.§ 61 Abs. 1 Nrn. 2a bis 4 KrW-/AbfG
2.1Errichtung oder wesentliche Änderung einer Deponie ohne Planfeststellungsbeschluss oder ohne Plangenehmigung1.000 -50.000Verstoß gegen § 31 Abs. 2 Satz 1 und § 31 Abs. 3 Satz 1
2.2Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Auflage500 -50.000Verstoß gegen § 32 Abs. 4 Satz 1 oder 3 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1
2.3Zuwiderhandlung einer mit einer Zulassung verbundenen Auflage500 -50.000Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 1
2.4Einsammeln oder befördern von Abfällen zur Beseitigung ohne Genehmigung oder Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Auflage250 -25.000Verstoß gegen § 49 Abs. 1 Satz 1 und § 49 Abs. 2 Satz 2
2.5Vermittlung von Verbringungen von Abfällen ohne Genehmigung100 -25.000Verstoß gegen § 50 Abs. 1
3.Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.V.m. § 7 AbfAblV
3.1Ablagerung oder Vermischung von Abfällen entgegen den Vorschriften der Verordnung550 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 AbfAblV
3.2Verstoß gegen die Pflicht, die Anforderungen an den Einbau von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen einzuhalten550 -50.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Nr. 1 AbfAblV
3.3Verstoß gegen die Pflicht, sicherzustellen, dass Restemissionen an Deponiegas vor Austritt in die Atmosphäre oxidiert werden550 -50.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 AbfAblV
3.4Verstoß gegen die Pflicht, eine Annahmekontrolle oder Kontrollanalyse durchzuführen550 -50.000Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 und 2 AbfAblV
4.Klärschlammverordnung (AbfKlärV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 9 AbfKlärV
4.1Aufbringen von Klärschlamm ohne die vorgeschriebene Bodenuntersuchung550 -10.200Verstoß gegen § 3 Abs. 4 Satz 1 AbfKlärV
4.2Abgabe oder Aufbringen von Klärschlamm ohne die vorgesehenen Untersuchungen550 -10.200Verstoß gegen § 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 AbfKlärV
4.3Aufbringen von Klärschlämmen aus bestimmten Kleinkläranlagen ohne Analyse oder ohne Zuleitung der Ergebnisse der Analyse an die zuständige Behörde250 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 8 Satz 2 oder 3 AbfKlärV
4.4Nichtbeachtung von Aufbringungsverboten oder Beschränkungen oder Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung550 -10.200Verstoß gegen § 3 Abs. 9 Satz 2, § 3 Abs. 10, § 4 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4 oder 5, Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 oder Abs. 7 bis 11 AbfKlärV
4.5Verstoß gegen Anbauverbote550 -10.200Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 2 auch i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AbfKlärV
4.6Verstoß gegen die Pflicht zur Einarbeitung des Klärschlammes in den Boden550 -10.200Verstoß gegen § 4 Abs. 3 Satz 2 AbfKlärV
4.7Verstoß gegen das Aufbringungsverbot auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden bei bestimmten Schwermetallgehalten1.050 -20.500Verstoß gegen § 4 Abs. 12 AbfKlärV
4.8Aufbringen von Klärschlamm mit zu hoher Schadstoffkonzentration1.050 -20.500Verstoß gegen § 4 Abs. 13 Satz 2 AbfKlärV
4.9Unzulässige Lagerung von Klärschlamm auf oder in der Nähe der Aufbringungsfläche250 -10.000Verstoß gegen § 4 Abs. 14 AbfKlärV
4.10Überschreitung der Aufbringungsmenge550 -10.200Verstoß gegen § 6 AbfKlärV
4.11Verstoß gegen Nachweispflichten250 -2.600Verstoß gegen § 7 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 AbfKlärV
5.Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 11 AltfahrzeugV
5.1Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug zurückzunehmen5.000 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 AltfahrzeugV
5.2Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug in der vorgeschriebenen Weise zurückzunehmen5.000 -25.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 2 AltfahrzeugV
5.3Verstoß gegen die Sicherstellungspflicht, dass Altteile aus Kfz-Reparaturen zurückgenommen werden5.000 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 6 Satz 1 AltfahrzeugV
5.4Verstoß gegen die Pflicht, ein Fahrzeug, Altfahrzeug oder eine Restkarosse nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen5.000 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1, 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 AltfahrzeugV
5.5Verstoß gegen die Pflicht, die Überlassung richtig, vollständig und rechtzeitig zu bescheinigen100 -5.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV
5.6Verstoß gegen die Pflicht, einen Verwertungsnachweis nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausstellen zu lassen5.000 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 3 AltfahrzeugV
5.7Verstoß gegen die Pflicht des Betreibers von Demontagebetrieben, nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen zu beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen5.000 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 4 AltfahrzeugV
5.7aVerstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug einer anderen als der genannten Verwertung zuzuführen5.000 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 5 AltfahrzeugV
5.8Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug gemäß den jeweils geltenden Anforderungen des § 11 Nrn. 8 bis 15 und des Anhangs AltfahrzeugV zu behandeln 50 -10.000Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Anhang AltfahrzeugV
5.9Verstoß gegen das Anerkennungsgebot gemäß § 2 Abs. 25.000 -10.000Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 2 AltfahrzeugV
5.10Verstoß gegen die Pflicht, eine Bescheinigung zu erteilen, ohne die dafür erforderliche Qualifikation als Sachverständiger zu besitzen5.000 -10.000Verstoß gegen § 6 AltfahrzeugV
5.11Verstoß gegen die Pflicht, eine Bescheinigung oder ein Überwachungszertifikat richtig, vollständig oder rechtzeitig vorzulegen100 -500Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AltfahrzeugV
5.12Verstoß gegen die Pflicht, Fahrzeuge, Werkstoffe oder Bauteile nur in Verkehr zu bringen, wenn sie kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten5.000 -50.000Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV
6.Altholzverordnung (AltholzV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 13 AltholzV
6.1Verstoß gegen die Pflicht, nur zugelassene Altholzkategorien einzusetzen1.000 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 2 AltholzV
6.2Verstoß gegen die Pflicht, zur Herstellung von Holzwerkstoffen nur Altholzkontingente zu vermischen, wenn sie die Anforderungen des Anhangs II erfüllen1.000 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Satz 2 AltholzV
6.3Verstoß gegen die Pflicht, sicherzustellen, dass nur zugelassene Altholzkategorien eingesetzt werden und dass Altholz entfrachtet von Störstoffen und frei von PCB-Altholz ist1.000 -10.000Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 AltholzV
6.4Verstoß gegen die Pflicht, eine Eigenüberwachung richtig oder vollständig durchzuführen oder eine Fremdüberwachung sicherzustellen1.000 -25.000Verstoß gegen § 6 Abs. 1 AltholzV
6.5Verstoß gegen die Pflicht, Holzhackschnitzel oder Holzspäne der Verwendung in der Holzwerkstoffherstellung nur zuzuführen, wenn die Prüfung und Untersuchung keine Belastung mit Teerölen und keine Überschreitung der Grenzwerte des Anhangs II ergeben1.000 -25.000Verstoß gegen § 6 Abs. 4 Satz 1 AltholzV
6.6Verstoß gegen Unterrichtungspflichten100 -500Verstoß gegen § 6 Abs. 6 Satz 6 AltholzV
6.7Verstoß gegen das Verbot, eine beprobte Charge der weiteren energetischen Verwertung zuzuführen, wenn der Anteil von Altholz höherer Altholzkategorien insgesamt 2 v.H. je entnommener Altholzprobe überschreitet1.000 -10.000Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 AltholzV
6.8Verstoß gegen die Pflicht, Altholz zur stofflichen und energetischen Verwertung nur Altholzbehandlungsanlagen zuzuführen, in denen die Anforderungen nach den §§ 3, 5 bis 7 und 12 eingehalten werden5.000 -25.000Verstoß gegen § 8 AltholzV
6.9Verstoß gegen die Pflicht, Altholz, das nicht verwertet wird, einer thermischen Behandlungsanlage zuzuführen5.000 -25.000Verstoß gegen § 9 AltholzV
6.10Verstoß gegen Deklarierungspflichten100 -5.000Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 AltholzV
6.11Verstoß gegen die Pflicht, Altholz nur entgegen zu nehmen, wenn ein Anlieferungsschein ausgehändigt wird1.000 -5.000Verstoß gegen § 11 Abs. 2 AltholzV
6.12Verstoß gegen die Pflicht, ein Betriebstagebuch richtig oder vollständig zu führen oder eine Angabe mindestens fünf Jahre zu speichern und ein Einzelblatt mindestens fünf Jahre aufzubewahren oder eine Angabe oder ein Einzelblatt rechtzeitig vorzulegen50 -5.000Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AltholzV
7.Altölverordnung (AltölV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 10 AltölV
7.1Verstoß gegen das Verbot der Aufbereitung von Altölen500 -25.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 AltölV
7.2Verstoß gegen das Vermischungsverbot mit anderen Abfällen500 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1 AltölV
7.3Nichtbeachtung der vorgeschriebenen getrennten Entsorgung500 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 AltölV
7.4Verstoß gegen Vermischungsverbot von Altölen500 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 3 AltölV
7.5Verstoß gegen die Pflicht der Getrennthaltung von Altölen500 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 6 Satz 1 AltölV
7.6Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht oder die Pflicht zur rechtzeitigen Überlassung der Rückstellprobe50 -5.000Verstoß gegen § 5 Abs. 4 AltölV
7.7Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht für Gebinde1.000 -10.000Verstoß gegen § 7 AltölV
7.8Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung oder Nachweisung von Annahmestellen oder die Hinweispflicht auf Annahmestellen1.000 -25.000Verstoß gegen § 8 Abs. 1 AltölV
8.Batterieverordnung (BattV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 16 BattV
8.1Verstoß gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Batterien550 -5.100Verstoß gegen § 3 BattV
8.2Verstoß gegen die Pflicht, Batterien zurückzunehmen250 -5.100Verstoß gegen § 4 Abs. 1 BattV
8.3Verstoß gegen die Pflicht zur Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung zurückgenommener Batterien550 -5.100Verstoß gegen § 4 Abs. 1 BattV
8.4Verstoß gegen die Pflicht, die Rücknahme von Batterien sicherzustellen250 -5.100Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 BattV
8.5Verstoß gegen die Pflicht, Batterien zurückzunehmen oder einem Rücknahmesystem zu überlassen250 -1.050Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 BattV
8.6Verstoß gegen die Pflicht, ein Pfand zu erheben oder zu erstatten250 -550Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BattV
8.7Verstoß gegen die Dokumentationspflicht250 -550Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 auch i.V.m. Satz 2 oder 3 BattV
8.8Verstoß gegen die Anzeigepflicht250 -550Verstoß gegen § 10 Abs. 2 BattV
8.9Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht250 -1.050Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 BattV
8.10Verstoß gegen die Hinweispflicht250 -550Verstoß gegen § 12 BattV
8.11Verstoß gegen Verbote, Batterien oder Geräte in Verkehr zu bringen1.050 -5.100Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 BattV
8.12Verstoß gegen die Informationspflicht250 -550Verstoß gegen § 14 Abs. 2 BattV
9.Bioabfallverordnung (BioAbfV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 13 BioAbfV
9.1Verstoß gegen die Pflicht, Bioabfall einer Behandlung zuzuführen550 -5.100Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BioAbfV
9.2Verstoß gegen die Pflicht, eine Behandlung durchzuführen550 -5.100Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 BioAbfV
9.3Verstoß gegen die Pflicht, ein Untersuchungsergebnis vorzulegen250 -550Verstoß gegen § 3 Abs. 8 Satz 2, § 4 Abs. 9 Satz 3 auch i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 4 BioAbfV
9.4Verstoß gegen die Vorschriften zur Abgabe oder zum Aufbringen von Bioabfall oder eines Gemisches550 -5.100Verstoß gegen § 4 Abs. 2 oder § 5 Abs. 2 Satz 1 BioAbfV
9.5Verstoß gegen die Pflicht, Untersuchungen durchführen zu lassen250 -1.050Verstoß gegen § 4 Abs. 7 Satz 1, Abs. 8 Satz 1, § 5 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BioAbfV
9.6Verstoß gegen die Vorschriften zum Aufbringen von Bioabfall oder eines Gemisches550 -5.100Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 auch i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 BioAbfV
9.7Aufbringen von Bioabfall und Gemischen ohne Zustimmung550 -5.100Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 1 BioAbfV
9.8Verstoß gegen das Verbot des Aufbringens von Bioabfall oder eines Gemisches und Klärschlamm auf derselben Fläche550 -5.100Verstoß gegen § 8 BioAbfV
9.9Verstoß gegen die Pflicht, der zuständigen Behörde die Aufbringungsflächen für behandelte Bioabfälle oder Gemische anzugeben250 -550Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 1 BioAbfV
9.10Verstoß gegen die Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Listen250 -550Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BioAbfV
9.11Nichtbefolgung einer vollziehbaren Anordnung250 -1.050Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Satz 4 BioAbfV
9.12Verstoß gegen die Pflicht zur Aushändigung, Ausfüllung und Aufbewahrung von Lieferscheinen250 -550Verstoß gegen § 11 Abs. 2 Sätze 1, 4 und 5 BioAbfV
10.Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 6 BrennVO
10.1Verstoß gegen die Pflicht, an einem bestimmten Tag oder außerhalb einer zeitlichen oder räumlichen Begrenzung ohne Zulassung zu verbrennen50 -2.500Verstoß gegen § 2 Sätze 1 und 4 oder § 3 BrennVO
10.2Verbrennen von pflanzlichen Abfällen oder Treibsel entgegen einem Verbot100 -2.500Verstoß gegen § 4 BrennVO
10.3Verbrennen pflanzlicher Abfälle entgegen einer vollziehbaren Nebenbestimmung oder entgegen einer vollziehbaren Regelung50 -3.000Verstoß gegen § 2 Satz 3, § 3 Abs. 1 Satz 4 oder 5 BrennVO
11.Deponieverordnung (DepV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 24 DepV
11.1Nichtsicherung gegen unbefugten Zutritt einer Deponie250 -5.000Verstoß gegen § 3 Abs. 6 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.2Verstoß gegen die Pflicht, die Organisation einer Deponie richtig auszugestalten250 -10.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.3Inbetriebnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts, eines Langzeitlagers oder einer wesentlichen Änderung einer solchen Anlage, die nicht nach § 3 Abs. 1, 3 Satz 1, Abs. 4, 5 Satz 1 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 errichtet worden sind500 -50.000Verstoß gegen § 5 Satz 1 auch i.V.m. Satz 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.4Entgegen den Vorschriften Ablagerung oder Lagerung von Abfällen oder Vermischung zur Erreichung der Zuordnungskriterien500 -50.000Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 Sätze 2 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 3, Abs. 6 oder Abs. 8 Satz 1, § 7 Abs. 1 oder 2 auch i.V.m. § 16 Abs. 2 DepV
11.5Unkorrekte Durchführung einer Annahmekontrolle100 -5.000Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 1 auch i.V.m. Abs. 6, 7, 8 i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 oder 2 DepV
11.6Unkorrekte Vorgabe des Ablagerungsortes der Abfälle100 -5.000Verstoß gegen § 8 Abs. 2 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.7Verstoß gegen die Pflicht, Rückstellproben zu entnehmen oder Rückstellproben mindestens einen Monat aufzubewahren200 -10.000Verstoß gegen § 8 Abs. 5 DepV
11.8Verstoß gegen die Pflicht, eine Eingangsbestätigung auszustellen50 -1.000Verstoß gegen § 8 Abs. 9 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.9Verstoß gegen die Pflicht, die zuständige Behörde zu informieren oder die Abfälle bis zur Entscheidung der Behörde zwischen zu lagern200 -10.000Verstoß gegen § 8 Abs. 10 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.10Verstoß gegen Unterrichtungspflicht100 -10.000Verstoß gegen § 9 Abs. 2 oder § 10 Abs. 1 Satz 3 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.11Verstoß gegen die Pflicht, eine Betriebsordnung oder ein Betriebshandbuch zu erstellen, ein Betriebstagebuch vollständig zu führen und vollständige Jahresübersichten zu erstellen200 -10.000Verstoß gegen § 10 Abs. 1 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.12Verstoß gegen die Pflicht, eine Erklärung zum Deponieverhalten richtig zu fertigen100 -5.000Verstoß gegen § 10 Abs. 3 DepV
11.13Verstoß gegen die Pflicht, den Deponiekörper standsicher aufzubauen500 -50.000Verstoß gegen § 11 Abs. 1 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.14Verstoß gegen die Pflicht, Maßnahmen zur Emissionsminderung oder Minimierung von sonstigen Belästigungen durchzuführen200 -25.000Verstoß gegen § 11 Abs. 2 auch i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DepV
11.15Verstoß gegen die Pflicht der regelmäßigen Besprengung oder Abdeckung vor Verdichtung der Abfälle200 -25.000Verstoß gegen § 11 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 3 DepV
11.16Verstoß gegen das Verbot, Arbeiten durchzuführen, die zur Faserfreisetzung führen können.200 -25.000Verstoß gegen § 11 Abs. 3 Satz 2 DepV; bei Gefährdung Straftat nach § 326 StGB
11.17Verstoß gegen die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um zukünftige negative Auswirkungen der Deponie oder eines Deponieabschnitts zu verhindern100 -25.000Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Satz 1 DepV
11.18Verstoß gegen die Pflicht, alle Maßnahmen durchzuführen, die in einer behördlichen Entscheidung festgelegt worden sind100 -25.000Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 DepV
11.19Verstoß gegen die Pflicht, gegenüber der zuständigen Behörde rechtzeitig eine schriftliche Anzeige zu erstatten oder einen Antrag zu stellen50 -5.000Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3, § 15 Sätze 1 und 2 oder § 18 Satz 2 DepV
12.Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.V.m. § 7 DepVerwV
12.1Entgegen den Vorschriften Deponieersatzbaustoffe oder Abfälle einsetzen500 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 oder § 4 DepVerwV
12.2Entgegen den Vorschriften stabilisierte oder verfestigte Abfälle verwendet500 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 4 DepVerwV
12.3Verstoß gegen das Vermischungsverbot500 -50.000Verstoß gegen § 3 Abs. 5 Satz 2 DepVerwV
12.4Entgegen den Vorschriften Abfälle als Deponieersatzbaustoffe in den Verkehr bringen200 -25.000Verstoß gegen § 5 DepVerwV
12.5Verstoß gegen Dokumentationspflichten200 -10.000Verstoß gegen § 6 Satz 1 oder 2 DepVerwV
13.Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.V.m. § 11 GewAbfV
13.1Verstoß gegen die Pflicht, Abfallfraktionen oder Abfälle getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern oder einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen200 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 oder § 8 Abs. 1 Satz 1 GewAbfV
13.2Verstoß gegen die Pflicht, die Erfüllung einer genannten Anforderung oder einen genannten Umstand richtig, vollständig oder rechtzeitig darzulegen200 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 2 GewAbfV
13.3Verstoß gegen das Verbot, bestimmte Abfälle einem Abfallgemisch zuzuführen200 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 GewAbfV
13.4Verstoß gegen die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Abfälle einem Abfallgemisch zugeführt werden200 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 auch i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV
13.5Entgegen den Vorschriften Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zuführen200 -25.000Verstoß gegen § 4 Abs. 2 auch i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV
13.6Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle auszusortieren oder einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen200 -25.000Verstoß gegen § 5 Abs. 2 GewAbfV
13.7Verstoß gegen die Pflicht, die zuständige Behörde richtig, vollständig oder rechtzeitig zu unterrichten oder eine Mitteilung richtig, vollständig oder rechtzeitig zu machen100 -10.000Verstoß gegen § 5 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV
13.8Entgegen der Vorschrift Abfälle einer energetischen Verwertung zuzuführen200 -50.000Verstoß gegen § 6 Satz 1 GewAbfV
13.9Verstoß gegen die Pflicht, einen Abfallbehälter zu nutzen100 -5.000Verstoß gegen § 7 Satz 4 GewAbfV
13.10Verstoß gegen das Vermischungsverbot100 -10.000Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 1 GewAbfV
13.11Verstoß gegen die Pflicht, eine Eigenkontrolle richtig, vollständig oder rechtzeitig durchzuführen oder eine Fremdkontrolle sicherzustellen100 -5.000Verstoß gegen § 9 Abs. 1 GewAbfV
13.12Verstoß gegen die Pflicht, ein Betriebstagebuch richtig oder vollständig zu führen oder mindestens fünf Jahre aufzubewahren oder rechtzeitig vorzulegen100 -5.000Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GewAbfV
14.Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 6 HKWAbfV
14.1Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel, die nach Gebrauch als Abfall entsorgt werden müssen, getrennt zu halten oder gegen das Vermischungsverbot100 -10.000Verstoß gegen § 2 Abs. 1 und 2 HKWAbfV
14.2Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel zurückzunehmen oder die Rücknahme sicherzustellen250 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 HKWAbfV
14.3Verstoß gegen die Pflicht, eine Erklärung über die Art und Verwendung eines genannten Lösemittels richtig oder vollständig abzugeben50 -2.000Verstoß gegen § 4 Satz 1 HKWAbfV
14.4Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel nur mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung in Verkehr zu bringen100 -5.000Verstoß gegen § 5 HKWAbfV
15.Transportgenehmigungsverordnung (TgV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrWVAbfG i.V.m. § 12 TgV
15.1Gewerbsmäßiges Einsammehl oder Befördern von gefährlichen Abfällen ohne Genehmigung250 -50.000Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 TgV
15.2Verstoß gegen die Einhaltung vollziehbarer Auflagen50 -5.000Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Satz 2 TgV
16.Verpackungsverordnung (VerpackV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrWVAbfG i.V.m. § 15 VerpackV
16.1Verstoß gegen die Pflicht, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen50 -5.000Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 auch i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 10 auch i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerpackV
16.2Verstoß gegen die Pflicht, Umverpakkungen (1) zu entfernen und dem Endverbraucher Gelegenheit zum Entfernen oder zur Rückgabe von Umverpackungen zu geben 50 -2.600Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 VerpackV
16.3Verstoß gegen Hinweispflichten50 -1.050Verstoß gegen § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 7 VerpackV
16.4Verstoß gegen die Pflicht, Sammelgefäße in der vorgeschriebenen Weise bereitzustellen50 -2.600Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Satz 1 VerpackV
16.5Verstoß gegen Wiederverwendungs- und Verwertungspflichten für Umverpackungen50 -2.600Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Satz 3 VerpackV
16.6Verstoß gegen die Pflicht, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen oder einer Verwertung zuzuführen50 -5.000Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 VerpackV
16.7Verstoß gegen die Pflicht, eine Dokumentation oder ein Konzept rechtzeitig vorzulegen oder eine Dokumentation durch einen Prüfbericht rechtzeitig zu bestätigen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Nr. 2 Abs. 1 Satz 5 oder 6 Anhang I, Nr. 2 Abs. 1 Satz 5 auch i.V.m. Nr. 2 Abs. 2 Anhang I VerpackV
16.8Verstoß gegen die Pflicht, die Rücknahme zu gewährleisten oder sicherzustellen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 6 oder 9 auch i.V.m. Abs. 2 Satz 4 VerpackV
16.9Verstoß gegen die Pflicht, Verpackungen einer Verwertung zuzuführen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Nr. 1 Anhang I VerpackV
16.10Verstoß gegen die Pflicht, die Erfassung beim privaten Endverbraucher durch geeignete Sammelsysteme sicherzustellen oder eine Erfassung an typischen Anfallstellen des Freizeitbereichs sicherzustellen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Nr. 3 Abs. 1 oder 2 Anhang I VerpackV
16.11Verstoß gegen die Pflicht, die Kosten für Erfassung, Sortierung sowie Verwertung oder Beseitigung für die einzelnen Verpackungsmaterialien offenzulegen50 -550Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Nr. 3 Abs. 3 Nr. 3 Anhang I VerpackV
16.12Verstoß gegen die Pflicht, einen Nachweis fristgerecht oder in der geforderten Art und Weise zu erbringen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Nr. 3 Abs. 4 Anhang I VerpackV
16.13Verstoß gegen die Pflicht, gegenüber der Antragsbehörde den entsprechenden Nachweis fristgerecht oder ordnungsgemäß zu führen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Nr. 4 Abs. 3 Anhang I VerpackV
16.14Verstoß gegen die Pflicht, einen Nachweis richtig, vollständig oder rechtzeitig zu erbringen50 -2.600Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 3 VerpackV
16.15Verstoß gegen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Verpackungen zurückgegeben werden können50 -2.600Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackV
16.16Verstoß gegen die Pflicht, einen Hinweis richtig oder vollständig zu geben50 -1.000Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 VerpackV
16.17Verstoß gegen die Pflicht, zurückgenommene Verpackungen einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung zuzuführen50 -5.100Verstoß gegen § 7 Abs. 2 VerpackV
16.18Verstoß gegen die Pflicht, ein Pfand zu erheben oder zu erstatten50 -2.600Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 1, 3 oder 4 jeweils auch i.V.m. § 9 Abs. 1 VerpackV
16.19Verstoß gegen das Verbot, ein Pfand ohne Rücknahme der Verpackung zu erstatten50 -2.600Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 5 VerpackV
16.20Verstoß gegen das Verbot, Verpackungen oder Verpackungsbestandteile bei Überschreiten der genannten Schwermetallkonzentration in Verkehr zu bringen50 -5.100Verstoß gegen § 13 Abs. 1 VerpackV
16.21Verstoß gegen das Verbot, andere Nummern oder Abkürzungen zu verwenden50 -1.050Verstoß gegen § 14 Satz 2 VerpackV
17.Versatzverordnung (VersatzV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 7 VersatzV
17.1Verstoß gegen das Verbot, Abfälle zur Herstellung von Versatzmaterial oder als Versatzmaterial einzusetzen200 -10.000Verstoß gegen § 3 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 VersatzV
17.2Verstoß gegen das Verbot, Abfälle entgegen der Vorschrift in den Verkehr zu bringen200 -10.000Verstoß gegen § 5 VersatzV
18.Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 5 der PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
18.1Verstoß gegen die Pflicht, PCB richtig, vollständig und rechtzeitig zu beseitigen500 - 50.000Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 oder 5 PCBAbfallV
19.Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 2 Nrn. 1 bis 14 KrW-/AbfG
19.1Verstoß gegen Anzeigepflicht (Nr. 1)130 -550Verstoß gegen § 25 Abs. 2 KrW-/AbfG
19.2Verstoß gegen die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks oder die Ausführung von Vermessungen, Boden- oder Grundwasseruntersuchungen zu dulden (Nr. 2)100 -10.000Verstoß gegen § 30 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG
19.3Verstoß gegen Anzeigepflicht (Nr. 2a)500 -2.500Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG
19.4Verstoß gegen die Pflicht, eine Emissionserklärung richtig, vollständig oder rechtzeitig abzugeben oder richtig, vollständig oder rechtzeitig zu ergänzen (Nr. 2b)500 -2.500Verstoß gegen § 36a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG
19.5Verstoß gegen Auskunftspflicht (Nr. 3)100 -10.000Verstoß gegen § 40 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG
19.6Verstoß gegen die Pflicht, das Betreten eines Grundstückes, eines Wohn-, Geschäfts- oder Betriebsraums, die Einsicht in Unterlagen oder die Vornahme von technischen Ermittlungen oder Prüfungen zu gestatten (Nr. 4)100 -1.050Verstoß gegen § 40 Abs. 2 Satz 2 oder 3 KrW-/AbfG
19.7Verstoß gegen die Pflicht, Arbeitskräfte, Werkzeuge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Nr. 5)100 -5.100Verstoß gegen § 40 Abs. 3 KrW-/AbfG
19.8Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung (Nr. 6)250 -5.000Verstoß gegen § 40 Abs. 3, § 44 Satz. 1 auch i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 oder § 54 Abs. 2 KrW-/AbfG
19.9Verstoß gegen die Pflicht zur Führung von Registern (Nrn. 7 und 8)100 -10.000Verstoß gegen § 42 Abs. 1 auch i.V.m. § 42 Abs. 3 oder § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b oder § 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Nr. 2 oder 4; Verstoß gegen § 42 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG
19.10Verstoß gegen die Pflicht, die Register vorzulegen oder Angaben aus den Registern mitzuteilen (Nr. 9)50 -5.000Verstoß gegen § 42 Abs. 4 auch i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b oder § 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Nr. 2
19.11Verstoß gegen Aufbewahrungsfristen (Nr. 9)50 -10.000Verstoß gegen § 42 Abs. 5 auch i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KrW-/AbfG
19.12Verstoß gegen die Pflicht zur Nachweisführung (Nr. 11)50 -10.000Verstoß gegen § 43 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1, jeweils auch i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b oder § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KrW-/AbfG
19.13Verstoß gegen die Pflicht, eine Warntafel anzubringen (Nr. 12)50 -500Verstoß gegen § 49 Abs. 6 KrW-/AbfG
19.14Verstoß gegen die Pflicht, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (Nr. 13)1.000 -5.000Verstoß gegen § 54 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. einer Rechtsverordnung nach Satz 2 KrW-/AbfG
19.15Verstoß gegen die Pflicht, einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderzuhandeln, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist (Nr. 14)100 -5.000Verstoß gegen eine Rechtsverordnung nach § 36c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 oder § 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 2 oder 3 oder eine vollziehbare Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung
20.Nachweisverordnung (NachwV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 2 Nr. 14 KrW-/AbfG i.V.m. § 29 NachwV
20.1Nichtbefolgung einer vollziehbaren Auflage100 -5.000Verstoß gegen § 5 Abs. 4 Satz 2 auch i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1 oder § 15 Nr. 1 NachwV
20.2Verstoß gegen die Pflicht, die genannten Unterlagen mitzuführen oder vorzulegen100 -2.000Verstoß gegen § 6 Abs. 3 Satz 2 auch i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 2 oder § 12 Abs. 4 Satz 2 NachwV
20.3Nichtbefolgung einer vollziehbaren Anordnung100 -5.000Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Nr. 1 auch i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 2, oder § 22 Abs. 2 auch i.V.m. Abs. 3 NachwV
20.4Verstoß gegen die Pflicht, einen Zugang für den Empfang elektronischer Dokumente zu eröffnen50 -2.000Verstoß gegen § 17 Abs. 1 NachwV
20.5Verstoß gegen die Pflicht, eine Nachricht mit Angabe des eröffneten Empfangszugangs zu übermitteln50 -2.000Verstoß gegen § 18 Abs. 1 Satz 1 NachwV
20.6Verstoß gegen die Pflicht des Abfallbeförderers, die in der Vorschrift genannten Angaben mitzuführen und vorzulegen50 -2.000Verstoß gegen § 18 Abs. 2 Satzl NachwV
20.7Verstoß gegen die Pflicht, nur gesicherte Übertragungswege zu nutzen50 -2.000Verstoß gegen § 19 Abs. 4 NachwV
20.8Verstoß gegen die Meldepflicht einer Störung50 -2.000Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Satz 5 NachwV
20.9Verstoß gegen Aufbewahrungsfristen für Belege und Angaben50 -5.000Verstoß gegen § 25 Abs. 1 Satz 1 auch i.V.m. Satz 2 NachwV
20.10Verstoß gegen die Pflicht, die Nummern zweckentsprechend zu verwenden50 -1.000Verstoß gegen § 28 Abs. 5 Satz 2 NachwV
21.Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); Ordnungswidrigkeiten nach § 23
21.1Verstoß gegen das Verbot des Inverkehrbringens von Elektro- oder Elektronikgeräten bei Überschreitung der genannten Stoffkonzentration100 -20.000Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 ElektroG
21.2Verstoß gegen die Pflicht, die Registrierungsnummer zu führen50 -10.000Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 4 ElektroG
21.3Verstoß gegen das Verbot der Kostenausweisung für die Entsorgung von Geräten, die nach dem 13.8.2005 in den Verkehr gebracht wurden50 -10.000Verstoß gegen § 6 Abs. 4 Satz 3 ElektroG
21.4Verstoß gegen die Pflicht, alle Flüssigkeiten zu entfernen oder die Anforderungen an die selektive Behandlung zu erfüllen100 -10.000Verstoß gegen § 9 Abs. 7 Satz 3 oder § 10 Abs. 1 Satz 3 jeweils i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Anhang III Nrn. 1, 3, 5, 6 oder 7 ElektroG
21.5Verstoß gegen die Pflicht, Aufzeichnungen richtig, vollständig und rechtzeitig zu führen50 -10.000Verstoß gegen § 9 Abs. 7 Satz 3 oder § 10 Abs. 1 Satz 3 jeweils i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 2 ElektroG
22.Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV);
Ordnungswidrigkeiten nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG i.V.m. § 6 Abs. 3 ChemOzonSchichtV)
22.1Verstoß gegen die Pflicht, genannte Stoffe und Zubereitungen zurückzunehmen oder die Rücknahme durch eine Dritten sicherzustellen100 -25.000Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 1 ChemOzonSchichtV
22.2Verstoß gegen die Pflicht, genannte Aufzeichnungen richtig und vollständig zu führen, mindestens fünf Jahre aufzubewahren und rechtzeitig vorzulegen100 -10.000Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 ChemOzonSchichtV
23.Ordnungswidrigkeiten nach § 46 NAbfG
23.1Verbringung von Abfällen zur Beseitigung ohne Genehmigung in das Plangebiet eines verbindlichen Abfallwirtschaftsplans100 -10.000Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 NAbfG
23.2Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Abfällen zur Beseitigung außerhalb Niedersachsens100 -10.000Verstoß gegen § 24 NAbfG
23.3Verstoß gegen eine aufgrund des NAbfG erlassenen Verordnung 100 -100.000Verstoß gegen § 46 Abs. 2 Nr. 1 NAbfG
23.4Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung einer Abfallbehörde oder Hafenbehörde100 -100.000Verstoß gegen § 46 Abs. 2 Nr. 2 NAbfG
23.5Verstoß gegen die Andienungspflicht für Sonderabfall zur Beseitigung oder Verstoß gegen die Pflicht, Sonderabfälle nur der zugewiesenen Abfallentsorgungsanlage zuzuführenVerstoß gegen § 16 Abs. 1 NAbfG oder § 16a Abs. 2 NAbfG
23.5.1bis zu einer Menge von 10 t100 -500
23.5.2bis zu einer Menge von 100 t500 -5.000
23.5.3über 100 t5.000 -100.000
23.6Verstoß gegen die Pflicht zur Entladung von Schiffsabfällen vor Auslaufen aus dem Hafen100 -50.000Verstoß gegen § 35 NAbfG
23.7Verstoß gegen die Pflicht, das Betreten von Grundstücken, baulichen Anlage und Schiffen zu gestatten100 -10.000Verstoß gegen § 37 Abs. 3 NAbfG
23.8Verstoß gegen Pflicht, richtig und vollständig Auskunft zu erteilen sowie Nachweise vorzulegen und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren100 -10.000Verstoß gegen § 37 Abs. 4 NAbfG
23.9Verstoß des Hafenbetreibers gegen die Pflicht ein Entgelt zu erheben100 -50.000Verstoß gegen § 38 Abs. 1 NAbfG
23.10Verstoß des Hafenbetreibers gegen die Mitteilungspflicht100 -5.000Verstoß gegen § 38 Abs. 2 Satz 7 NAbfG

(1) Red. Anm.:

Die Darstellung entspricht der amtlichen Vorlage.