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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 WE-Meldung-RdErl - Verlaufsberichte

Bibliographie

Titel
Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten
Redaktionelle Abkürzung
WE-Meldung-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Für die Lagebeurteilung von zukünftigen Einsatzlagen und im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes sind Verlaufsberichte eine wichtige Informationsquelle für die Auswertung und Analyse.

Die am Einsatzort gewonnenen Erkenntnisse sind insbesondere Grundlage für

  • die Aufstellung von Prognosen und das Abgeben von Einschätzungen im Hinblick auf den Verlauf zukünftiger Veranstaltungen,

  • die Vorbereitung von Entscheidungen bei künftigen Verbotsverfügungen,

  • die Erstellung eines staatsschutzpolizeilichen Gesamtlagebildes,

  • das Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in den Phänomenbereichen Links-, Rechts- und Ausländerextremismus sowie Terrorismus.

Verlaufsberichte zielen auf eine umfassende Berichterstattung bei besonderen polizeilichen Lagen ab,

  • die von der betroffenen Dienststelle in der Regel nicht mit eigenen Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln bewältigt werden können,

  • bei denen zur Lagebewältigung eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet wird,

  • bei denen Einsatzeinheiten eingesetzt sind oder

  • bei denen der geschlossene Einsatz nachträglich angeordnet wird.

Die Verlaufsberichte sind mit dem Vordruck nach Anlage 2 zu fertigen. Felder im Vordruck sind mit dem Eintrag "entfällt" zu versehen, wenn hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Bei größeren Versammlungslagen, insbesondere bei Rechts-Links-Konflikten, sollen in den Feldern zusätzliche Differenzierungen vorgenommen werden.

Die Nummern 1.3, 1.5, 1.6 und 1.7 gelten analog.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1757)