Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.05.1996, Az.: L 7 Ar 155/94

Rückerstattungsanspruch; Unrecht; Sozialleistungsträger; Materiellrechtlich

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
21.05.1996
Aktenzeichen
L 7 Ar 155/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11945
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0521.L7AR155.94.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 11.02.1994 - S 9 Ar 1007/93

Fundstelle

  • Breith 1997, 269

Amtlicher Leitsatz

Voraussetzung für einen Rückerstattungsanspruch (§ 112 SGB X) ist neben der Tatsache, daß die ursprüngliche Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, daß dem die Rückerstattung wünschenden Leistungsträger die begehrten Beträge auch materiell zustehen. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn ohne die streitige Rückerstattung die Höhe der von den beteiligten Leistungsträgern an den Leistungsempfänger gezahlten Leistungen der materiellen Rechtslage entspricht.