Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.05.1996, Az.: L 7 Ar 385/95

Berufsförderung; Rehabilitation; Lernmittelkosten; Kostenerstattung; Rechtsanspruch; Lehrgangskosten; Leistungsausschluß

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
21.05.1996
Aktenzeichen
L 7 Ar 385/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11946
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0521.L7AR385.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 01.08.1995 - S 3 Ar 111/95

Amtlicher Leitsatz

1. Die Erhebung von Lehrgangskosten gemäß § 16 AFuU 1993 ist nicht Voraussetzung dafür, daß dem Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme die Kosten für Lernmittel (Bücher etc) erstattet werden. Weder ist der Wortlaut von § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 AFuU 1993 in diesem Sinne interpretierbar, noch besteht eine gesetzliche Ermächtigung der Bundesanstalt für Arbeit zur Regelung eines so weitgehenden Leistungsausschlusses.

2. Auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, die gemäß § 59 Abs 3 AFG nach "Art und Umfang nach dem 4. und 5. Unterabschnitt des AFG erbracht werden, besteht ein Rechtsanspruch.