§ 20 NElbtBRG - Vorkaufsrecht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
(1) An Grundstücken, die ganz oder teilweise im Gebietsteil C liegen, steht dem Land ein Vorkaufsrecht zu.
(2) § 66 Abs. 2 bis 4 BNatSchG und § 40 Abs. 2 bis 4 NAGBNatSchG gelten entsprechend.