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§ 20 NElbtBRG - Vorkaufsrecht

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

(1) An Grundstücken, die ganz oder teilweise im Gebietsteil C liegen, steht dem Land ein Vorkaufsrecht zu.

(2) § 48 Abs. 2 bis 5 NNatG gilt entsprechend.